Wir haben ein 14-tägiges Rückgaberecht, was bedeutet, dass Sie nach Erhalt Ihres Artikels 14 Tage Zeit haben, um eine Rücksendung zu beantragen.
Um für eine Rücksendung in Frage zu kommen, muss sich Ihr Artikel in demselben Zustand befinden, in dem Sie ihn erhalten haben, ungetragen oder unbenutzt, mit Etikett und in der Originalverpackung. Außerdem benötigen Sie die Quittung oder den Kaufbeleg.
Um eine Rücksendung zu starten, können Sie uns unter
info@theuniqueseite.de. Wenn Ihre Rücksendung akzeptiert wird, senden wir Ihnen ein Rücksendeetikett sowie Anweisungen, wie und wohin Sie Ihr Paket senden sollen. Artikel, die ohne vorherige Aufforderung zur Rücksendung an uns zurückgesandt werden, werden nicht angenommen.
Sie können uns bei Rücksendefragen jederzeit unter
info@theuniqueseite.de.
Schäden und Probleme
Bitte überprüfen Sie Ihre Bestellung nach Erhalt und kontaktieren Sie uns sofort, wenn der Artikel defekt oder beschädigt ist oder Sie einen falschen Artikel erhalten, damit wir das Problem bewerten und beheben können.
Ausnahmen / Einwegartikel
Bestimmte Arten von Artikeln können nicht zurückgegeben werden, z. B. verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel, Blumen oder Pflanzen), Sonderanfertigungen (z. B. Sonderbestellungen oder personalisierte Artikel) und Körperpflegeprodukte (z. B. Schönheitsprodukte) . Wir akzeptieren auch keine Rücksendungen für gefährliche Materialien, brennbare Flüssigkeiten oder Gase. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu Ihrem speziellen Artikel haben.
Leider können wir keine Rücksendungen von Sale-Artikeln oder Geschenkkarten akzeptieren.
Umtausch
Der schnellste Weg, um sicherzustellen, dass Sie das bekommen, was Sie wollen, besteht darin, den Artikel zurückzugeben, den Sie haben. Sobald die Rücksendung akzeptiert wurde, tätigen Sie einen separaten Kauf für den neuen Artikel.
Rückerstattungen
Wir benachrichtigen Sie, sobald wir Ihre Rücksendung erhalten und geprüft haben, und teilen Ihnen mit, ob die Rückerstattung genehmigt wurde oder nicht. Wenn dies genehmigt wurde, wird die Rückerstattung automatisch über Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode erfolgen. Bitte denken Sie daran, dass es einige Zeit dauern kann, bis Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen die Rückerstattung verarbeitet und gebucht hat.
-
Die Zahlung muss vorab vor dem Versand, auf eine durch den Verwender anzugebene Art, in der fakturierten Währung erfolgen, außer wenn dies vom Verwender schriftlich anders angegeben wurde. Der Verwender ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen zu fakturieren.
-
Falls die Gegenpartei mit der rechtzeitigen Begleichung einer Rechnung in Verzug gerät/bleibt, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei ist dann zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Bei einem Kundenkauf ist der Zinssatz gleich dem gesetzlich vorgeschriebenen Basiszinssatz. In anderen Fällen schuldet die Gegenpartei Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat, außer wenn der Basiszinssatz höher ist, in welchem Fall Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes gezahlt werden müssen. Die Verzugszinsen über den einzufordernden Betrag werden ab dem Zeitpunkt, in dem sich die Gegenpartei in Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Betragsbegleichung berechnet.
-
Der Verwender hat das Recht, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen in erster Linie zur Begleichung der Kosten, anschließend zur Begleichung der angefallenen Zinsen und schließlich zur Begleichung der Hauptsumme und der laufenden Zinsbeträge zu verwenden.
-
Der Verwender kann, ohne deshalb in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Verwendung der Zahlung anweist. Der Verwender kann die vollständige Begleichung der Hauptsumme ablehnen, wenn dabei nicht ebenfalls die angefallenen und laufenden Zinsen sowie die Inkassokosten beglichen werden.
-
Einsprüche gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtungen nicht aus.
-
Wenn sich die Gegenpartei bzgl. der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug befindet, gehen alle angemessenen Kosten zur Erzielung einer außergerichtlichen Begleichung zulasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der zurzeit im niederländischen Inkassowesen gebräuchlichen Praxis berechnet, zurzeit ist das die Berechnungsmethode gemäß dem „Rapport Voorwerk II”. Wenn dem Verwender jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, die mit Recht notwendig waren, werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die eventuell entstandenen Gerichts- und Volstreckungskosten werden ebenso der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei muss über die geschuldeten Inkassokosten ebenfalls Zinsen zahlen.